| Beitragordnung ZAK Generationenhilfe Usinger Land | |
| Grundlage für die Regelung in dieser Beitragsordnung ist die jeweils gültige Satzung. | |
| Die Mitgliederversammlung hat in der Sitzung am 08.05.2014 die nachfolgende Beitrags- ordnung beschlossen. Die Beitragordnung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. | |
| Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitrags- ordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich. | |
| Regelungen | |
| 1. | Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlosssen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitglieder- versammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. | 
| 2. | In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. | 
| 3. | Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen (z.B.: Anschriften, eMail-Adressen) umgehend dem Verein mitzuteilen. | 
| 4. | Alle Vereinsbeiträge sind zum 31. Januar des Jahres fällig und sind auf das Konto von ZAK zu überweisen. | 
| 5. | Bei unterjährigen Beendigungen der Mitgliedschaft werden die Beiträge nicht zurückerstattet. | 
| Beitragsarten | ||
| Natürliche Personen | € 25,00 | pro Jahr | 
| Jedes weitere Familienmitglied (gleiche Wohngemeinschaft) | € 10,00 | pro Jahr | 
| Schüler und Studenten | € 15,00 | pro Jahr | 
| Organisationen, Vereine und sonstige Träger | € 50,00 | pro Jahr | 
| Stadt / Gemeinde, Landkreis, Verband, Firmen | € 100,00 | pro Jahr | 
| Bei einem Vereinseintritt ab 01. Juli des jeweiligen Jahres ist ein hälftiger Jahresbeitrag fällig. | |
| Neu-Anspach, den 08.05.2014 | 
 
								


