Beitragsordnung

Beitragordnung ZAK Generationenhilfe Usinger Land
Grundlage für die Regelung in dieser Beitragsordnung ist die jeweils gültige Satzung.
Die Mitgliederversammlung hat in der Sitzung am 08.05.2014 die nachfolgende Beitrags- ordnung beschlossen. Die Beitragordnung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitrags- ordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
Regelungen
1.

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlosssen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitglieder- versammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

2.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

3. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen (z.B.: Anschriften, eMail-Adressen) umgehend dem Verein mitzuteilen.
4. Alle Vereinsbeiträge sind zum 31. Januar des Jahres fällig und sind auf das Konto von ZAK zu überweisen.
5. Bei unterjährigen Beendigungen der Mitgliedschaft werden die Beiträge nicht zurückerstattet.
Beitragsarten
Natürliche Personen

 € 25,00

pro Jahr

Jedes weitere Familienmitglied (gleiche Wohngemeinschaft)

 € 10,00

pro Jahr

Schüler und Studenten

 € 15,00

pro Jahr
Organisationen, Vereine und sonstige Träger

 € 50,00

pro Jahr
Stadt / Gemeinde, Landkreis, Verband, Firmen

€ 100,00

pro Jahr
Bei einem Vereinseintritt ab 01. Juli des jeweiligen Jahres ist ein hälftiger Jahresbeitrag fällig.
Neu-Anspach, den 08.05.2014